Organisationsreglement der SIX Group AG hinsichtlich der Regulatorischen Organe für die Börsen der Gruppe
 

1.6 Einnahmen

1 Allfällige Einnahmen der Regulatorischen Organe stehen den Börsen der SIX Group zu.

2 Allfällige vereinnahmte Bussen werden ausgeschieden und zugunsten von Forschung und Wissensvermittlung in Zusammenhang mit dem Finanzplatz Schweiz oder zugunsten von karitativen Zwecken verwendet. SIX Exchange Regulation erlässt dazu ein entsprechendes Reglement.





 
 
 
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