Rundschreiben Nr. 1 des Regulatory Board
 

6 Veröffentlichung und Weiterverbreitung der Meldungen durch SIX Exchange Regulation

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SIX Exchange Regulation kann die gemeldeten Daten verarbeiten sowie über das Internet und andere geeignete Medien publizieren und weiterverbreiten. Bei Meldungen, die SIX Exchange Regulation über Connexor Reporting zugestellt werden, werden bestimmte Information automatisch den Marktteilnehmern mitgeteilt bzw. veröffentlicht.

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Informationen, welche im Zeitpunkt der Übermittlung an SIX Exchange Regulation noch vertraulich zu behandeln sind oder deren Veröffentlichung aufzuschieben ist, müssen klar und deutlich gekennzeichnet werden («Vertraulich»/«Veröffentlichung erst nach Rücksprache» o.ä.). Ferner ist das Datum mit der Uhrzeit anzugeben, ab welchem die vorübergehend vertraulichen Informationen an den Markt weitergegeben werden können. SIX Exchange Regulation kann andernfalls eine vertrauliche Behandlung der Meldung nicht gewährleisten.

In Bezug auf die Meldepflichten gemäss Anhang 1 dieses Rundschreibens kann Connexor Reporting nicht verwendet werden, wenn die folgenden Meldungen vorerst vertraulich zu behandeln sind:

  • GV-Datum;
  • Dividende;
  • Änderung des Namens.



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