Anhang 11 Emittenten mit Sitz in der Schweiz
|
|
IFRS |
US GAAP |
Swiss GAAP FER |
|
Emittenten von Beteiligungsrechten: |
|
|
Main Standard |
X |
X |
|
|
Standard für Investmentgesellschaften |
X |
X |
|
|
Standard für Immobiliengesellschaften |
X |
|
X |
|
Domestic Standard |
X |
X |
X |
|
Emittenten von ausschliesslich Forderungsrechten |
X |
X |
X |
2 Emittenten ohne Sitz in der Schweiz-
Die folgenden Rechnungslegungsstandards werden zusätzlich für Emittenten ohne Gesellschaftssitz in der Schweiz anerkannt:
-
Emittenten von ausschliesslich Forderungsrechten ohne Sitz in der Schweiz können weitere Rechnungslegungsstandards anwenden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
-
die Forderungsrechte des Emittenten können unter Anwendung des entsprechenden Rechnungslegungsstadards an einem regulierten Markt in einem Mitgliedstaat der EU oder dem EWR unabhängig von der Stückelung der Emission zum Handel zugelassen werden, wobei der Nachweis vom Emittenten erbracht werden muss oder
-
der angewandte Rechnungslegungsstandard ist an der vom Regulatory Board anerkannten Börse im Heimatstaat des Emittenten bzw. des Garantiegebers (Art. 3 Abs. 1 RLAG) zugelassen und die Unterschiede zwischen dem angewandten Rechnungslegungsstandard und IFRS oder US GAAP im Kotierungsprospekt und in den Geschäftsberichten oder einem Zusatz zu diesen Dokumenten detailliert in Textform erläutert. Auf das Bestehen eines Zusatzes muss im Kotierungsprospekt an prominenter Stelle hingewiesen werden.
Auf die Offenlegung dieser Erläuterung kann verzichtet werden, falls im geprüften Jahresabschluss bereits eine zahlenmässige Überleitungsrechnung vom angewandten Standard zu IFRS oder US GAAP auf der Basis des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals per Ende Berichtsperiode samt Erläuterungen der wesentlichen Positionen offengelegt wird.
|