V. SchlussbestimmungenArt. 28 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 1. Juli 2009 in Kraft und ersetzt die Richtlinie betreffend Kotierung ausländischer Gesellschaften vom 18. September 2007. Art. 29 Übergangsbestimmung Gesuche von neuen Emittenten werden nach dieser Richtlinie beurteilt, falls sie am oder nach dem Datum des Inkrafttretens bei SIX Exchange Regulation eingereicht werden.
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