Richtlinie betr. Kotierung von ausländischen Gesellschaften
 

D. Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Kotierung

Art. 10
Meldepflichten

Für primärkotierte ausländische Gesellschaften gelten die gleichen Meldepflichten wie für in der Schweiz inkorporierte Gesellschaften.

Siehe hierzu auch:





 
 
 
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