Reglement für die Zulassung zum Handel von Beteiligungsrechten im SIX Swiss Exchange-Sponsored Segment
 

VII. Rechtsmittel

Art. 21
Schiedsgericht und Gerichtsstand

Die Bestimmung des Handelsreglements betreffend das Schiedsgericht und den Gerichtsstand kommen entsprechend zur Anwendung.

Siehe hierzu auch:





 
 
 
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