Reglement für die Zulassung zum Handel von Beteiligungsrechten im SIX Swiss Exchange-Sponsored Segment
 

VI. Disziplinarmassnahmen

Art. 20
Disziplinarmassnahmen

Disziplinarmassnahmen gegenüber dem sponsernden Effektenhändler richten sich dem einschlägigen Handelsreglement und seinen Ausführungsbestimmungen.

Siehe hierzu auch:





 
 
 
DEENFR