Kotierungsreglement
 

VI. Rechtsmittel

Art. 62
Grundsatz

1 Rechtsmittel in Sanktionsverfahren richten sich nach der Verfahrensordnung.

2 Entscheide und Vorentscheide des Regulatory Board können innert 20 Börsentagen nach Zustellung oder Veröffentlichung an die Beschwerdeinstanz weitergezogen werden. Die Entscheidungen der Beschwerdeinstanz können ihrerseits innert 20 Börsentagen an das Schiedsgericht der SIX Swiss Exchange weitergezogen werden.

Siehe hierzu auch:




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