E. Kollektive KapitalanlagenArt. 105 Definition Kollektive Kapitalanlagen im Sinne des Kotierungsreglements sind Anteile (oder Aktien) in- und ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, welche gemäss KAG der Aufsicht der FINMA unterstellt sind oder von der FINMA zum Vertrieb in der Schweiz oder von der Schweiz aus einer Bewilligung bedürfen. Siehe hierzu auch:Art. 106 Ausführende Bestimmungen Die SIX Swiss Exchange kann für bestimmte Arten von kollektiven Kapitalanlagen (z.B. Immobilienfonds, Exchange Traded Funds) ausführende Handelsbestimmungen erlassen.
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