D. HinterlegungsscheineArt. 90 Definitionen 1 Hinterlegungsscheine bzw. Global Depository Receipts (GDR) im Sinne des Kotierungsreglements sind handelbare Zertifikate, die stellvertretend für hinterlegte Beteiligungsrechte ausgegeben werden und die (indirekte) Ausübung der Mitgliedschafts- und Vermögensrechte der hinterlegten Beteiligungsrechte ermöglichen.  2 Die hinterlegten Beteiligungsrechte werden Basisaktien genannt.  3 Emittent ist, sofern nicht anders bezeichnet, der Emittent der Basisaktien.  4 Der Emittent der Hinterlegungsscheine wird als Depositär bezeichnet.
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