A. Zweck und AnwendungsbereichArt. 1 Zweck Das Kotierungsreglement («KR») bezweckt, den Emittenten einen möglichst freien und gleichen Zugang zum Börsenhandel zu verschaffen und für die Anleger Transparenz hinsichtlich der Qualität der Emittenten und der Eigenschaften der Effekten sicherzustellen. Art. 2 Anwendungsbereich 1 Das Kotierungsreglement enthält allgemeine Bestimmungen und regelt die Kotierung von Beteiligungsrechten an der SIX Swiss Exchange AG («SIX Swiss Exchange»).  2 Die Kotierung von weiteren Produkten (z.B. Anleihen, Derivate, Exchange Traded Products) wird in Zusatzreglementen geregelt. Siehe hierzu auch:
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