Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahren zur Kotierung
einer Gesellschaft bzw. ihrer Effekten (Aktien, Anleihen, ETFs & Fonds, ETPs, Derivate).
Der Begriff «Kotierung» wird vom Begriff der «Zulassung zum Handel»
unterschieden. Eine Zulassung zum Handel ohne vorangehendes Kotierungsverfahren ist sowohl für
Aktien als auch für Anleihen und Derivate möglich.
Finden Sie hier eine Liste von Beratern, die die Gesellschaften im Vorfeld der Entscheidung
für ein Going Public mit einer professionellen Beratung unterstützen können.
Unser Ziel ist die Sicherstellung einer effizienten Bearbeitung von Kotierungsgesuchen. Informieren
Sie sich über die Voraussetzungen, um als sachkundiger Vertreter vom Regulatory Board anerkannt zu
werden. Finden Sie ebenfalls eine Liste der anerkannten Vertreter.
Informationen über die Zulassung als Teilnehmer, als Reporting Member sowie die Händlerregistrierung finden
Sie auf der SIX Swiss Exchange Webseite. Ebenso die Liste der Teilnehmer der SIX Swiss Exchange.