Beteiligungsrechte verkörpern Rechte an einer Gesellschaft oder an einem Verband. Sie stehen dem
Berechtigten, in seiner Eigenschaft als Mitglied dieser Gesellschaft oder dieses Verbandes, zu.
Diese Rechte können einen rein vermögensrechtlichen Charakter aufweisen. Sie können aber auch einen
Anspruch auf Mitwirkung gewähren. Je nach Gesellschaftsform und nach Natur des Rechts, steht der eine
oder andere Aspekt im Vordergrund.
Beteiligungsrechte enthalten in der Regel den Anspruch auf einen Anteil am erwirtschafteten
Gewinn und am eventuellen Liquidationserlös. Für die Börse massgebend sind handelbare und
fungible Beteiligungsrechte.
Nicht handelbare Beteiligungsrechte sind z.B. Kommanditanteile oder Anteile an einer GmbH.
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