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Regulatorische Standards

Es werden die folgenden regulatorischen Standards unterschieden:

Main Standard

Der Main Standard dient der Kotierung von Beteiligungsrechten. Die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen sind im Kotierungsreglement und den Zusatzreglementen niedergelegt. Im Vordergrund stehen dabei Vorschriften betreffend Grösse und Liquidität der Emittenten sowie strenge Transparenzvorschriften, welchen sich die Emittenten zu unterziehen haben.

Um jungen Unternehmen die Möglichkeit einer Kotierung zu bieten, kann das Regulatory Board für Gesellschaften, welche die Anforderung der minimalen Dauer des Bestehens des Emittenten von drei Jahren (Track Record) nicht erfüllen, eine Ausnahme gewähren. Im Interesse der Gesellschaft oder der Anleger muss sichergestellt sein, dass die Anleger über die erforderlichen Informationen verfügen, um sich ein begründetes Urteil über die Gesellschaft und über die zugelassenen Effekten zu bilden. Anstelle des reduzierten Track Records treten dann erhöhte Transparenzvorschriften (z. B. Quartalsberichterstattung) auf.
Weitere Informationen sind in der Richtlinie Track Record festgehalten.


Domestic Standard

Der Domestic Standard dient der Kotierung von Beteiligungsrechten von Unternehmen, welche aufgrund ihrer Investorenbasis, Unternehmensgeschichte, Kapitalisierung oder Streuung nicht oder noch nicht für eine Kotierung gemäss einem anderen Standard qualifizieren. Angesprochen sind namentlich Unternehmen mit lokaler Bedeutung oder engem Investorenkreis wie etwa Familienunternehmen, aber auch international tätige Unternehmen. Die Zulassung gemäss Domestic Standard ist in Art. 85 ff. Kotierungsreglement geregelt.


Standard für Investmentgesellschaften

Die von Investmentgesellschaften begebenen Beteiligungsrechte werden gemäss einem eigenen regulatorischen Standard kotiert. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Vehikel für die gemeinschaftliche Kapitalanlage, welche hauptsächlich die Erzielung von Erträgen und/oder Kapitalgewinnen bezwecken und keine unternehmerische Tätigkeit im eigentlichen Sinne verfolgen. Solche Gesellschaften sind hinsichtlich ihrer Investitionsstrategie mit Anlagefonds zu vergleichen, im Unterschied zu jenen jedoch in gesellschaftsrechtlicher Form organisiert (siehe Art. 65 ff. Kotierungsreglement).


Standard für Immobiliengesellschaften

Einem eigenen regulatorischen Standard sind die Immobiliengesellschaften unterstellt. Als Immobiliengesellschaften gelten Gesellschaften, deren Erträge zu mindestens 2/3 aus Immobilienaktivitäten, namentlich aus Miet- oder Pachtzinseinnahmen, Bewertungs- oder Verkaufserfolg sowie Immobiliendienstleistungen stammen (siehe Art. 77 ff. Kotierungsreglement).


Standard für kollektive Kapitalanlagen

Die Art. 105 ff. Kotierungsreglement finden auf die Kotierung von Anteilen (oder Aktien) in- und ausländischer kollektiver Kapitalanlagen Anwendung, welche gemäss dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG) der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt sind. Auch die an der SIX Swiss Exchange kotierten Exchange Traded Funds (ETFs) werden von diesen Bestimmungen erfasst.


Standard für Hinterlegungsscheine

Der Standard für Hinterlegungsscheine dient der Kotierung von Hinterlegungsscheinen bzw. Global Depository Receipts («GDR's»). Dabei handelt es sich um handelbare Zertifikate, die stellvertretend für hinterlegte Beteiligungsrechte ausgegeben werden und die (indirekte) Ausübung der Mitgliedschafts- und Vermögensrechte der hinterlegten Beteiligungsrechte ermöglichen. Die hinterlegten Beteiligungsrechte werden Basisaktien genannt. Die Kotierung von Hinterlegungsscheinen ist in Art. 90 ff. Kotierungsreglement geregelt.


Standard für Anleihen

Anleihen (inkl. Wandel- und Optionsanleihen) werden gemäss dem Standard für Anleihen kotiert (siehe Zusatzreglement Anleihen). Im Zusammenhang mit der Kotierung von Anleihen hat der Emittent die Möglichkeit, vom Verfahren der provisorischen Zulassung Gebrauch zu machen.


Standard für Derivate

Der Standard für Derivate dient der Kotierung von Derivaten (siehe Zusatzreglement Derivate). Dabei handelt es sich im allgemeinen um Finanzinstrumente, deren Preis vom Wert der zu Grunde liegenden Vermögenswerte oder Referenzsätze («Underlyings») abgeleitet wird. Wie auch die Anleihen können Derivate vorgängig zur Kotierung provisorisch zum Handel zugelassen werden. Entsprechende Gesuche erfolgen via Internet Based Listing («IBL»).

Standard für Exchange Traded Products

Der Standard für Exchange Traded Products dient der Kotierung von besicherten und unverzinsten, auf den Inhaber lautenden Forderungsrechten (Schuldverschreibungen), welche als Effekten ausgegeben und in gleicher Struktur und Stückelung fortlaufend verkauft und zurückgekauft werden (siehe Zusatzreglement Exchange Traded Products). Weiter bilden Exchange Traded Products die Kursentwicklung eines zugrundeliegenden Basiswerts unverändert oder gehebelt ab (Tracker-Zertifikat). Die Kotierung von Exchange Traded Products wird in einem speziellen Zusatzreglement geregelt.