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Es werden die folgenden regulatorischen Standards unterschieden:
Main Standard
Der Main Standard dient der Kotierung von Beteiligungsrechten. Die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen
sind im Kotierungsreglement und den
Zusatzreglementen niedergelegt. Im Vordergrund
stehen dabei Vorschriften betreffend Grösse und Liquidität der Emittenten sowie strenge
Transparenzvorschriften, welchen sich die Emittenten zu unterziehen haben.
Um jungen Unternehmen die Möglichkeit einer Kotierung zu bieten, kann das Regulatory Board für
Gesellschaften, welche die Anforderung der minimalen Dauer des Bestehens des Emittenten von drei Jahren
(Track Record) nicht erfüllen, eine Ausnahme gewähren. Im Interesse der Gesellschaft oder der Anleger
muss sichergestellt sein, dass die Anleger über die erforderlichen Informationen verfügen, um sich ein
begründetes Urteil über die Gesellschaft und über die zugelassenen Effekten zu bilden. Anstelle des
reduzierten Track Records treten dann erhöhte Transparenzvorschriften (z. B. Quartalsberichterstattung)
auf.
Weitere Informationen sind in der Richtlinie Track Record
festgehalten.
Domestic Standard
Der Domestic Standard dient der Kotierung von Beteiligungsrechten von Unternehmen, welche
aufgrund ihrer Investorenbasis, Unternehmensgeschichte, Kapitalisierung oder Streuung nicht oder noch
nicht für eine Kotierung gemäss einem anderen Standard qualifizieren. Angesprochen sind namentlich
Unternehmen mit lokaler Bedeutung oder engem Investorenkreis wie etwa Familienunternehmen, aber auch
international tätige Unternehmen. Die Zulassung gemäss Domestic Standard ist in
Art. 85 ff. Kotierungsreglement geregelt.
Standard für Investmentgesellschaften
Die von Investmentgesellschaften begebenen Beteiligungsrechte werden gemäss einem eigenen
regulatorischen Standard kotiert. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Vehikel für die
gemeinschaftliche Kapitalanlage, welche hauptsächlich die Erzielung von Erträgen und/oder Kapitalgewinnen
bezwecken und keine unternehmerische Tätigkeit im eigentlichen Sinne verfolgen. Solche Gesellschaften
sind hinsichtlich ihrer Investitionsstrategie mit Anlagefonds zu vergleichen, im Unterschied zu jenen
jedoch in gesellschaftsrechtlicher Form organisiert
(siehe Art. 65 ff. Kotierungsreglement).
Standard für Immobiliengesellschaften
Einem eigenen regulatorischen Standard sind die Immobiliengesellschaften unterstellt. Als
Immobiliengesellschaften gelten Gesellschaften, deren Erträge zu mindestens 2/3 aus Immobilienaktivitäten,
namentlich aus Miet- oder Pachtzinseinnahmen, Bewertungs- oder Verkaufserfolg sowie Immobiliendienstleistungen
stammen (siehe Art. 77 ff. Kotierungsreglement).
Standard für kollektive Kapitalanlagen
Die Art. 105 ff. Kotierungsreglement
finden auf die Kotierung von Anteilen (oder Aktien) in- und ausländischer kollektiver Kapitalanlagen
Anwendung, welche gemäss dem
Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG) der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht
(FINMA) unterstellt sind. Auch die an
der SIX Swiss Exchange kotierten Exchange Traded Funds (ETFs) werden von diesen Bestimmungen erfasst.
Standard für Hinterlegungsscheine
Der Standard für Hinterlegungsscheine dient der Kotierung von Hinterlegungsscheinen bzw. Global
Depository Receipts («GDR's»). Dabei handelt es sich um handelbare Zertifikate, die
stellvertretend für hinterlegte Beteiligungsrechte ausgegeben werden und die (indirekte) Ausübung der
Mitgliedschafts- und Vermögensrechte der hinterlegten Beteiligungsrechte ermöglichen. Die hinterlegten
Beteiligungsrechte werden Basisaktien genannt. Die Kotierung von Hinterlegungsscheinen ist in
Art. 90 ff. Kotierungsreglement geregelt.
Standard für Anleihen
Anleihen (inkl. Wandel- und Optionsanleihen) werden gemäss dem Standard für Anleihen
kotiert (siehe Zusatzreglement Anleihen). Im Zusammenhang mit
der Kotierung von Anleihen hat der Emittent die Möglichkeit, vom Verfahren der
provisorischen Zulassung
Gebrauch zu machen.
Standard für Derivate
Der Standard für Derivate dient der Kotierung von Derivaten (siehe
Zusatzreglement Derivate). Dabei handelt es sich im allgemeinen
um Finanzinstrumente, deren Preis vom Wert der zu Grunde liegenden Vermögenswerte oder Referenzsätze
(«Underlyings») abgeleitet wird. Wie auch die Anleihen können Derivate vorgängig zur
Kotierung provisorisch zum Handel zugelassen werden. Entsprechende Gesuche erfolgen via
Internet Based Listing («IBL»).
Standard für Exchange Traded Products
Der Standard für Exchange Traded Products dient der Kotierung von besicherten und unverzinsten, auf den Inhaber
lautenden Forderungsrechten (Schuldverschreibungen), welche als Effekten ausgegeben und in gleicher Struktur
und Stückelung fortlaufend verkauft und zurückgekauft werden (siehe
Zusatzreglement Exchange Traded Products). Weiter bilden Exchange Traded Products die
Kursentwicklung eines zugrundeliegenden Basiswerts unverändert oder gehebelt ab (Tracker-Zertifikat). Die
Kotierung von Exchange Traded Products wird in einem speziellen Zusatzreglement geregelt.
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