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Für die Neukotierung eines Fonds kommt folgendes Kotierungsverfahren zur Anwendung:
Das Kotierungsgesuch muss
Das Gesuch hat die Effekten kurz zu beschreiben und einen Antrag zum geplanten ersten Handelstag zu enthalten.
Neben den erforderlichen Gesuchsbeilagen gemäss der
Richtlinie Verfahren Beteiligungsrechte ist eine rechtskräftige Genehmigung des
Fondsreglements durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
(FINMA) bzw. bei ausländischen Fonds eine Bewilligung zum Vertrieb in der
Schweiz einzureichen. Als Kotierungsprospekt im Sinne des
Kotierungsreglement gilt der von der FINMA bewilligte
Prospekt in seiner aktuellsten Fassung.
Können bestimmte Kotierungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, so hat das Gesuch einen begründeten
Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme zu enthalten.
Verfahrensablauf
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