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Kotierungsverfahren

Für die Neukotierung eines Fonds kommt folgendes Kotierungsverfahren zur Anwendung:

Das Kotierungsgesuch muss

Das Gesuch hat die Effekten kurz zu beschreiben und einen Antrag zum geplanten ersten Handelstag zu enthalten.

Neben den erforderlichen Gesuchsbeilagen gemäss der Richtlinie Verfahren Beteiligungsrechte ist eine rechtskräftige Genehmigung des Fondsreglements durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) bzw. bei ausländischen Fonds eine Bewilligung zum Vertrieb in der Schweiz einzureichen. Als Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglement gilt der von der FINMA bewilligte Prospekt in seiner aktuellsten Fassung.

Können bestimmte Kotierungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, so hat das Gesuch einen begründeten Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme zu enthalten.

Verfahrensablauf