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Kotierungsverfahren

Das Kotierungsverfahren für Forderungsrechte (Anleihen und Derivate) basiert grundsätzlich auf der Richtlinie Verfahren Forderungsrechte (RLVF).

Das Kotierungsgesuch muss

  • von einem anerkannten Vertreter gemäss Art. 43 Kotierungsreglement oder vom Emittenten selbst;
  • schriftlich;
  • in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache;
  • spätestens 20 Börsentage vor dem geplanten Kotierungstermin zusammen mit den erforderlichen Gesuchsbeilagen eingereicht werden.

SIX Exchange Regulation prüft das Gesuch aufgrund der eingereichten Unterlagen und heisst dieses gut, wenn die im Kotierungsreglement bzw. im Zusatzreglement Anleihen niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Das Kotierungsverfahren verlangt im Besonderen die Veröffentlichung eines Kotierungsprospekts.

Falls es sich z.B. um neue Strukturen handelt, die in dieser Ausgestaltung noch nie zuvor an der SIX Swiss Exchange kotiert wurden, ist es sinnvoll, die Kotierbarkeit der jeweiligen Struktur im Rahmen eines Vorentscheides durch das Regulatory Board beurteilen zu lassen (Art. 48 Kotierungsreglement). Dieses Vorgehen gibt dem Emittenten Sicherheit über die Kotierbarkeit der Effekten und ermöglicht ihm, den idealen Zeitpunkt für die Lancierung des Produkts zu wählen.

Der Emittent hat die Möglichkeit, vom Verfahren der provisorischen Zulassung Gebrauch zu machen. Neuemittenten unterliegen einem Vorprüfungsverfahren gemäss Art. 25 Abs. 4 Zusatzreglement Anleihen. Im Zusammenhang mit einer provisorischen Zulassung ist der folgende Ablauf zu beachten:

  1. der Gesuchsteller hat der SIX Swiss Exchange ein Gesuch mittels Internet Based Listing («IBL») einzureichen, welches die Bedingungen der entsprechenden Effekte aufführt. Sofern das vollständig und richtig ausgefüllte
    IBL-Formular fristgerecht eingereicht wird, kann die Zulassung zum provisorischen Handel frühestens drei Handelstage nach Einreichung des Gesuchs erfolgen. Der genaue Zeitpunkt liegt im Ermessen der SIX Swiss Exchange;
  2. der Emittent ist sodann verpflichtet, innerhalb von maximal zwei Monaten das Gesuch um Kotierung einzureichen, um sicherzustellen, dass die Kotierung an der SIX Swiss Exchange vorgenommen wird.

Verfahrensablauf