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Das Kotierungsverfahren für Forderungsrechte (Anleihen und Derivate) basiert grundsätzlich auf der
Richtlinie Verfahren Forderungsrechte (RLVF).
Das Kotierungsgesuch muss
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von einem anerkannten Vertreter gemäss
Art. 43 Kotierungsreglement oder vom Emittenten selbst;
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schriftlich;
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in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache;
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spätestens 20 Börsentage vor dem geplanten Kotierungstermin
zusammen mit den erforderlichen Gesuchsbeilagen eingereicht werden.
SIX Exchange Regulation prüft das Gesuch aufgrund der eingereichten Unterlagen und heisst dieses gut, wenn die
im Kotierungsreglement bzw.
im Zusatzreglement Anleihen niedergelegten Voraussetzungen erfüllt
sind. Das Kotierungsverfahren verlangt im Besonderen die Veröffentlichung eines Kotierungsprospekts.
Falls es sich z.B. um neue Strukturen handelt, die in dieser Ausgestaltung noch nie zuvor an der SIX Swiss Exchange
kotiert wurden, ist es sinnvoll, die Kotierbarkeit der jeweiligen Struktur im Rahmen eines Vorentscheides
durch das Regulatory Board beurteilen zu lassen
(Art. 48 Kotierungsreglement). Dieses Vorgehen gibt dem
Emittenten Sicherheit über die Kotierbarkeit der Effekten und ermöglicht ihm, den idealen Zeitpunkt für
die Lancierung des Produkts zu wählen.
Der Emittent hat die Möglichkeit, vom Verfahren der
provisorischen Zulassung
Gebrauch zu machen. Neuemittenten unterliegen einem Vorprüfungsverfahren gemäss
Art. 25 Abs. 4 Zusatzreglement Anleihen. Im Zusammenhang mit
einer provisorischen Zulassung ist der folgende Ablauf zu beachten:
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der Gesuchsteller hat der SIX Swiss Exchange ein Gesuch mittels Internet Based Listing («IBL») einzureichen, welches die Bedingungen der
entsprechenden Effekte aufführt. Sofern das vollständig und richtig ausgefüllte
IBL-Formular fristgerecht
eingereicht wird, kann die Zulassung zum provisorischen Handel frühestens drei Handelstage nach
Einreichung des Gesuchs erfolgen. Der genaue Zeitpunkt liegt im Ermessen der SIX Swiss Exchange;
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der Emittent ist sodann verpflichtet, innerhalb von maximal zwei Monaten das Gesuch um
Kotierung einzureichen, um sicherzustellen, dass die Kotierung an der SIX Swiss Exchange vorgenommen wird.
Verfahrensablauf
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