Sämtliche allfällige Verweise und elektronische Links (nachfolgend gemeinsam «Hinweise» genannt)
in den Rechtsgrund-lagen, darunter auch jene mit «Siehe hierzu auch:»,
auf verschiedene weitere Rechtsgrundlagen und andere Informationen sind nicht Bestandteil der entsprechenden Erlasse.
Es handelt sich um Hinweise, die die Benützung der Rechtsgrundlagen erleichtern sollen.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Hinweise.
Die deutsche Fassung der Rechtsgrundlagen geht der französischen bzw. englischen Fassung
bei Inkongruenzen der verschiedenen Fassungen vor.
Die jeweils aktuelle Fassung der Rechtsgrundlagen ist auf der Webseite der SIX Exchange Regulation aufgeschaltet.