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Organisation

Der schweizerische Gesetzgeber verlangt von Börsen, dass diese Regeln für Emittenten und Börsenteilnehmer erlassen, überwachen und durchsetzen.

Die SIX Group, zu welcher die Börsen SIX Swiss Exchange, Scoach Schweiz und Eurex gehören, verfolgt eine konsequente Trennung von regulatorischen Funktionen und dem operativen Geschäft sowie innerhalb ihres börsenrechtlichen Regulierungsauftrags zwischen Regelsetzung, Regelvollzug und Rechtsprechung. Zu diesem Zweck wurden drei spezielle regulatorische Organe geschaffen: das Regulatory Board, die Rechtsprechungsinstanzen Sanktionskommission, Beschwerdeinstanz und Schiedsgericht sowie der Bereich SIX Exchange Regulation.

Während die Regelsetzung für Emittenten und Teilnehmer durch das Regulatory Board und die Rechtsprechung durch die drei oben erwähnten judikativen Organe erfolgen, ist der Bereich SIX Exchange Regulation als Einheit innerhalb der Gruppe für den Regelvollzug zuständig.

Schematische Übersicht über die Regulatorischen Organe


* Genehmigung der Reglemente

** Für die Eurex Zürich AG werden die Bestimmungen und Reglemente vom Verwaltungsrat der Eurex erlassen. Für die Rechtsprechung ist auf Antrag der Geschäftsführung der Sanktionsausschuss zuständig.