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Der schweizerische Gesetzgeber verlangt von Börsen, dass diese Regeln für Emittenten und
Börsenteilnehmer erlassen, überwachen und durchsetzen.
Die SIX Group, zu welcher die Börsen SIX Swiss Exchange, Scoach Schweiz und
Eurex gehören, verfolgt eine konsequente Trennung von regulatorischen
Funktionen und dem operativen Geschäft sowie innerhalb ihres börsenrechtlichen Regulierungsauftrags
zwischen Regelsetzung, Regelvollzug und Rechtsprechung. Zu diesem Zweck wurden drei spezielle
regulatorische Organe geschaffen: das Regulatory Board, die Rechtsprechungsinstanzen
Sanktionskommission, Beschwerdeinstanz und Schiedsgericht sowie der
Bereich SIX Exchange Regulation.
Während die Regelsetzung für Emittenten und Teilnehmer durch das Regulatory Board und
die Rechtsprechung
durch die drei oben erwähnten judikativen Organe erfolgen, ist der Bereich SIX Exchange Regulation als
Einheit innerhalb der
Gruppe für den Regelvollzug zuständig.
Schematische Übersicht über die Regulatorischen Organe
* Genehmigung der Reglemente
** Für die Eurex Zürich AG werden die Bestimmungen und Reglemente vom Verwaltungsrat der Eurex erlassen.
Für die Rechtsprechung ist auf Antrag der Geschäftsführung der Sanktionsausschuss zuständig.
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